Krankengymnastik

Krankengymnastik


Der „Eckpfeiler“ und oft Hilfe zur Selbsthilfe. Darunter werden alle aktiven und passiven Maßnahmen zur Schmerzbehandlung, Mobilisation und Stabilisation verstanden. Die Indikation zur krankengymnastischen Behandlung kennt im Rahmen der Orthopädie und Traumatologie fast keine Grenzen. Ob im Rahmen der postoperativen Nachbehandlung beispielsweise nach einer Kreuzband-OP des Kniegelenkes, zur Stabilisierung einer Instabilität nach einem Bandscheibenvorfall in HWS oder LWS oder zum Zwecke der Erarbeitung von Funktionsbewegungen eines Schultergelenkes, damit die Hand wieder jeden Gegenstand erreicht... . Die Möglichkeiten zur Behandlung sind so vielfältig wie die Störungen von Beweglichkeit und Koordination im muskuloskelettalen System. Aber nicht nur im orthopädischen/postchirurgischen Sinn ist unser Tätigkeitsfeld fast unerschöpflich. Auch bei neurologischer (z. B. nach Schlaganfall, bei MS oder Parkinson) und internistischer (Herz-/Lunge) Diagnose kann physiotherapeutisch gut geholfen werden. Und noch bei so vielem mehr...

Es handelt sich bei der Krankengymnastik schon lange nicht mehr um eine Gymnastik für Kranke. So wie unser Berufsbild ja auch nicht mehr „Krankengymnast“ sondern „Physiotherapeut“ lautet, so sollte man sich von der alten Vorstellung der „Vierfüßler-Stand-KG“ verabschieden und sich bewusst werden, dass es heutzutage um differenzierte Physiotherapie geht, wenn man den veralteten Begriff Krankengymnastik verwendet. Und die sieht nicht lediglich „Übungen“ vor sondern ermittelt durch Untersuchung (physiotherapeutischer Befund) das funktionelle Hauptproblem und geht dieses dann mit einer Lösungsstrategie an. Ob die entsprechende Körperfunktion sich in eine Dysfunktion durch Fehlhaltung, Fehlbelastung, Verkürzungen oder Abschwächungen, angeborene oder erworbene Defizite oder einfach infolge ungünstiger koordinativer Bewegungsmuster gewandelt hat und ob die Problematik eher struktureller oder funktioneller Natur ist – all das wird in der Physiotherapie ermittelt und differenziert behandelt.

Die ärztliche Anweisung auf dem Rezept für eine physiotherapeutische Behandlung lautet „KG“ oder auch "Physiotherapie".
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